STEUERBERATUNGSBÜRO

Janika Lindenblatt vormals Britt Müller-Knapp

Infothek

Steuern / Einkommensteuer 
Mittwoch, 13.11.2024

Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft: Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG möglich

Der Verlust der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die zum notwendigen Betriebsvermögen gehört, kann auch im Rahmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung gewinnmindernd berücksichtigt werden.

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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Mittwoch, 13.11.2024

Bei Bezug von Grundsicherung müssen Entschädigungen als Schöffe angegeben werden

Verschwiegene Schöffenbezüge können zur Rückzahlungspflicht von Grundsicherungsleistungen führen.

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Recht / Zivilrecht 
Mittwoch, 13.11.2024

Verkauf einer unerkannt trächtigen "Leihstute" - Wem gehört das Fohlen?

Nach der Geburt gehören Stute und Fohlen zusammen. Ob das aber auch für die Eigentumsverhältnisse an den Tieren gilt, hatte das Oberlandesgericht Oldenburg zu entscheiden. Im Streitfall gehöre der Eigentümerin der gebärenden Leihstute auch das Fohlen.

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Steuern / Gewerbesteuer 
Dienstag, 12.11.2024

Keine gewerbesteuerliche erweiterte Kürzung im Organkreis bei „Weitervermietungsmodell“

Die erweiterte Kürzung ist gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG für ein Grundstücksunternehmen, das als Organgesellschaft sämtliche Grundstücke an eine andere Organgesellschaft derselben Organschaft verpachtet hat, auch dann zu versagen, wenn die pachtende Organgesellschaft den Grundbesitz an außerhalb des Organkreises stehende Dritte weitervermietet.

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Steuern / Einkommensteuer 
Dienstag, 12.11.2024

Steuerentlastung alleinerziehender Eltern im paritätischen Wechselmodell

Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob bei einem paritätischen Wechselmodell eine Verrechnung des hälftigen Kindergeldanspruchs mit den Kinderbetreuungskosten durch einseitige Erklärung und ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen Elternteils zulässig ist.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.